Anrede, die Bundesregierung plant im Rahmen des Steueränderungsgesetzes 2007 eine Absenkung der Altersgrenze beim Kindergeld von derzeit 27 auf 25 Jahre. Dieses Kindergeld trägt wesentlich zur Studienfinanzierung bei. Daher lehne ich diese geplante Änderung ab. Ich möchte Sie als Mitglied des Deutschen Bundestages bitten, der geplanten Absenkung des Kindergeldes nicht zuzustimmen und sich für die Beibehaltung der gültigen Regelungen einzusetzen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine Absenkung der Altersgrenze beim Kindergeld von derzeit 27 auf 25 Jahre vor. Die geplante Maßnahme wird massive Auswirkungen auf die finanzielle Situation von Studierenden haben. Angesichts der ohnehin prekären finanziellen Situation von vielen Studierenden und der zusätzlich belastenden Einführung von Studiengebühren, wie sie derzeit in zahlreichen Ländern geschieht, wird eine Absenkung der Altersgrenze zu zusätzlichen Belastungen führen und eine deutliche studienzeitverlängernde Wirkung haben. Kürzungen beim Kindergeld treffen einkommensschwache Familien Die Kürzungen beim Kindergeld stellen vor allem für Studierende aus einkommensschwachen und mittelständischen Familien eine zusätzliche Belastung dar. Denn die Eltern dieser Studierenden verfügen oft nicht über genügend Mittel, um den Lebensunterhalt ihrer Kinder zu finanzieren. Da das Kindergeld auch nicht auf die Einkommensberechnung beim BAföG angerechnet wird, werden einkommensschwache Familien stärker belastet als reiche Familien. Das widerspricht dem Grundsatz, Studieren unabhängig von der finanziellen Situation der Studierenden zu ermöglichen. Daneben sind Familien mit Kindern sehr stark von der geplanten Änderung betroffen. In Familien, in denen mehrere Kinder studieren müssen große finanzielle Mittel aufgebracht werden, um den Lebensunterhalt der Kinder zu bestreiten. Das Kindergeld deckt einen maßgeblichen Teil dieser Kosten und macht damit ein Studium für das zweite oder dritte Kind erst möglich. Die Absenkung der Altersgrenze trifft Menschen ohne gradlinigen Bildungsverlauf Insbesondere jene Studierende, die keine „Normalbiografie“ aufweisen können, weil sie etwa über den zweiten Bildungsweg an die Hochschule gekommen sind oder vor Studienbeginn eine Berufsausbildung gemacht haben, wären von einer Absenkung der Altersgrenze massiv betroffen. Auch Studienfachwechsel oder Auslandsaufenthalte führen in der Regel zu einer Verlängerung des Studiums. Die Absenkung der Altersgrenze wirkt studienzeitverlängernd Die Bundesregierung begründet die geplante Absenkung damit, dass Studierende so zu einem zügigeren Studium bewegt werden könnten. Diese Erwartung wird sich nicht erfüllen; vielmehr ist ein gegenteiliger Effekt zu befürchten. Hochschulabsolventinnen und -absolventen sind durchschnittlich 28 Jahre alt. Demnach befinden sich gerade Studierende zwischen 25 und 27 Jahren in der Abschlussphase ihres Studiums. Zur Kompensierung der wegfallenden Mittel im Umfang von über 900 Euro pro Semester wären daher betroffene Studierende zu verstärkter Erwerbstätigkeit oder gar dem Abbruch ihres Studiums gezwungen. Schon heute müssen 71% aller Studierenden im Alter von 25 Jahren neben ihrem Studium arbeiten, um ihre Lebenshaltungskosten zu finanzieren; 77% der 27-Jährigen gehen einem Nebenjob nach. Ein verstärkter Arbeitszwang wiederum wirkt sich negativ auf die zum Studium verfügbare Zeit aus und führt in jedem Fall zu einer Studienzeitverlängerung. Diese Entwicklung widerspricht dem Ziel, die Anzahl der Absolventinnen und Absolventen auf 40% eines Altersjahrgangs zu erhöhen. Neben einer nach wie vor nicht ausreichenden Studienfinanzierung ist vor allem die Situation an den Hochschulen dafür verantwortlich, dass sich das Studium länger hinzieht. Fehlende Infrastruktur, überfüllte Seminare und mangelhafte Betreuungsverhältnisse führen dazu, dass Studieren oft nicht gelingt. Deshalb ist eine verbesserte Hochschulfinanzierung dringend notwendig. Ich bitte Sie, sich für den Fortbestand der gültigen Regelungen zum Kindergeld einzusetzen. Mit freundlichen Grüßen,